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LG Stade, 17.02.2014 - 5 O 325/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83
Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer
Auszug aus LG Stade, 17.02.2014 - 5 O 325/14
Wenn nun infolge der Einlassung des Gegners der Tatsachenvortrag unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechtes zulässt, bedarf er der Ergänzung (BGH, Urt. v. 12.07.1984, Az. VII ZR 123/83 - juris - BGH NJW 1962, 1394). - OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09
Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; …
Auszug aus LG Stade, 17.02.2014 - 5 O 325/14
Nur in einem solchen Fall kann eine Unterlassungsverpflichtung so weit führen, dass die entsprechenden Daten aus dem Internet ohne Fortbestehen der Aufrufbarkeit restlos entfernt werden müssen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 15.12.2009 - Az. 15 U 90/09 - juris ). - OLG Hamburg, 09.09.2002 - 3 W 60/02
Erfüllung eines Unterlassungsgebots durch Löschung von Begriffen auf dem …
Auszug aus LG Stade, 17.02.2014 - 5 O 325/14
20 Wenn nun der Beklagte seine Homepage der Unterlassungsverpflichtung entsprechend anpasst und die Ferienobjekte der Klägerin löscht, kann er sich grundsätzlich auch auf eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbanken der Suchmaschinen verlassen und muss nicht damit rechnen, dass sich eine von ihm bereits gelöschte Seite für längere Zeit weiterhin im Speicher eines dritten Servers befindet und dort noch aufgerufen werden kann (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 09.09.2002 - Az. 3 W 60/02 - juris ). - BGH, 16.05.1962 - VIII ZR 79/61
Auszug aus LG Stade, 17.02.2014 - 5 O 325/14
Wenn nun infolge der Einlassung des Gegners der Tatsachenvortrag unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechtes zulässt, bedarf er der Ergänzung (BGH, Urt. v. 12.07.1984, Az. VII ZR 123/83 - juris - BGH NJW 1962, 1394).